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Batterieverordnung
Hinweise gemäß der Batterieverordnung
Als Händler sind wir im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus gemäß der Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden wie folgt zu informieren:
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Seit 1998 verpflichtet die Batterieverordnung alle Bürger, Batterien und Akkus ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen (gesetzliche Rückgabepflicht). Handel und Hersteller sind verpflichtet, diese Batterien zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten oder als Sondermüll zu beseitigen.
Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. im Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben oder an uns zurückschicken. Hierzu senden Sie bitte die Batterien sorgfältig verpackt und ausreichend frankiert an unsere Postanschrift:
rc-direct UG (haftungsbeschränkt)
Sommerbergstrasse 31
D-78120 Furtwangen
Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes - im Beispiel "Cd" für Cadmium. "Pb" steht für Blei, "Hg" für Quecksilber.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, diese Informationen auch nochmals in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers nachzulesen.
Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (Batterieverordnung - BattV) vom 27. März 1998 (BGBl. I S. 658)
Weitere Hinweise zur Batterieverordnung finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (http://www.bmu.de) oder über einen Download der Batterieverordnung http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/battv/gesamt.pdf
Stand: 01.08.2009 |
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